Seit dem 13.12.2021 bin ich offizielle Teststelle von Rheinland-Pfalz für
SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests
Jeder der einen Test benötigt kann sich bei mir Testen lassen.
Zur Anmeldung "Bürgertest" bitte klicken Sie
hier
ab dem 01.07. gelten folgende Bestimmungen:
kostenloser Bürgertest
Quelle Testen rlp.de
Mit dem Anspruch auf Bürgertests sollen besonders vulnerable Personen geschützt werden, unter anderem jene, die derzeit nicht geimpft werden können. Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests
haben daher:
- Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften
Geburtstag
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht
impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an
klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der
Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
- Besucherinnen/Besucher und Behandelte oder
Bewohnerinnen/Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
-
Krankenhäuser
-
Rehabilitationseinrichtungen
-
stationäre Pflegeeinrichtungen
-
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
-
Einrichtungen für ambulante Operationen
-
Dialysezentren
-
ambulante Pflege
-
ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
-
Tageskliniken
-
Entbindungseinrichtungen
-
ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines
Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind (Menschen mit Behinderungen
und deren Betreuungskräfte)
- Pflegende Angehörige
- Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
Bürgertests mit 3,00 EUR Selbstkostenbeteiligung
Quelle Testen rlp.de
Nach § 4a Abs. 2 TestV haben Personen nach § 4a Abs. 1 Nr. 6 und 7 TestV je Testung einen Betrag von 3 Euro als Eigenbeteiligung an den Leistungserbringer zu entrichten. Hierzu zählen:
- Personen, die an dem Tag, an dem die Testung
erfolgt,
-
eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden oder
-
zu einer Person Kontakt haben werden, die
-
das 60. Lebensjahr vollendet hat oder
-
aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko aufweist, schwer an COVID-19 zu erkranken,
- Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert
Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben.
Menschen mit Symptomen müssen bitte ihren Hausarzt aufsuchen.
Wer einen Test benötigt und nicht zur o.a. Personengruppen zählt, muss die Kosten von 10,00 EUR selbst tragen.
Anbindung an die Corona-Warn-App
Ergebnis ohne Wartezeit per Email
Auch vormittags nach telefonischer Vereinbarung!
Wenn die geplanten Öffnungszeiten nicht passen sollte, einfach telefonisch melden und wir suchen gemeinsam nach einer anderen Uhrzeit an diesem Tag. Einfach. Flexibel.
Unkompliziert.
Ich freue mich auf Ihren/Euren Besuch.